Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Offerten, Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Offerten sind bis zur Gültigkeit der offiziellen Preisliste verbindlich. Bei nicht erhalt des Auftrages ist die Firma Express Pulverbeschichtung GmbH dazu in der Lage die verlangte Offerte je nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Preise verstehen sich rein netto und die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Fakturadatum zahlbar.
1.1 Express Zuschlag
Die Firma Express Pulverbeschichtung GmbH hat das recht einen Express Zuschlag zu erheben und zwar folgendermassen: Auftrag innert 24h = bis zu 100% Zuschlag Auftrag innert 48h = bis zu 75% Zuschlag
1.2 Zahlungsverzug
Ist der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist Express Pulverbeschichtung GmbH berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsbedingungen einen Verzugszins von 8 % sowie eine Mahngebühr von 30Fr.- pro Kontoauszug zu verlangen. Alle unrechtmässigen Abzüge werden nachbelastet. Gelangt der Besteller in Verzug oder ist zahlungsunfähig, hat Express Pulverbeschichtung GmbH das Recht, vom Liefervertrag zurückzutreten und allfällige weitere Aufträge zu annullieren und die Ware zurückzubehalten, bis sämtliche (auch nicht fällige) Rechnungen bezahlt sind.
2. Auftragserteilung
Um Fehler betreffend Behandlungsart zu vermeiden, sind die Aufträge schriftlich zu erteilen. Der Lieferung des zu behandelnden Materials ist ein Lieferschein beizulegen, versehen mit genauen Mengen, Massangaben, Sichtflächen und Aufhängemöglichkeiten. Die zu beschichtenden Teile müssen eine Temperaturbeständigkeit von 200 Grad C aufweisen und Kanten auf mind. 2mm Radius gerundet sein. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften schliesst jede Haftung des Beschichtungswerkes aus.
3. Verpackung und Transport
Die übliche Verpackung ist im Listenpreis inbegriffen. Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
4. Lieferfristen / -Pflichten
In der Regel wird angeliefertes Material innert Wochenfrist ausgehändigt. Liefertermine sind dann verbindlich, wenn sie von der Firma Express Pulverbeschichtung GmbH schriftlich oder telefonisch zugesichert sind und die Anlieferung durch den Besteller rechtzeitig erfolgt ist.
5. Garantie / Schadenersatz
5.1 Das Beschichtungswerk garantiert eine auftragskonforme und fachmännische Ausführung der Oberflächenbehandlungen.
5.2 Bei der Ablieferung erkennbare Mängel an beschichteten Teilen müssen vor der Montage, Weiterverarbeitung oder Verbindung mit anderen Stoffen, spätestens innert 5 Tagen nach Ablieferung der Firma Express Pulverbeschichtung GmbH gemeldet werden. Bei verdeckten Mängel müssen die Teile zuerst vom Kunden begutachtet werden bevor sie weiterverarbeitet werden und dem Beschichtungswerk schriftlich und mit Fotos mitgeteilt werden. Jegliche Haftung bei nicht Einhalt der Regelung, wird ausgeschlossen.
5.3 Kontaktstellen und andere verfahrens- und materialbedingte Unregelmässigkeiten müssen toleriert werden.
5.4 Muster, sowohl Nass- als auch Trockenmuster, können zu Verkaufsprodukten bezüglich Struktur, Effekt, Glanz, Trocknungsverhalten und Verarbeitungsbedingungen leichte Differenzen aufweisen insbesondere bei Folgeaufträgen. Diese berechtigen den Käufer nicht zu einer Mängelrüge.
5.5 Für alle Schäden, die auf Besonderheiten der Umwelt, auf unsachgemässe oder zu wenig häufige Reinigung zurückzuführen sind, lehnt das Beschichtungswerk jede Haftung ab.
5.6 Schadenersatzansprüche des Käufers, infolge Mängel der Kaufsache, sind der Höhe nach auf den Kaufpreis des betroffenen Teils unserer Leistung beschränkt.
5.7 Farbabweisende Stoffe Für Schäden in der Beschichtung, die durch farbabweisende Stoffe, wie spezielle Fette und Öle sowie vorgängig aufgebrachte Kitte und Dichtungsmassen entstanden sind, können wir keinerlei Haftung übernehmen. Es dürfen grundsätzlich keine Teile angeliefert werden, die vorgängig in irgendeiner Art und Weise mit Silikon oder etwas Ähnlichem in Kontakt gekommen sind. Ansonsten wird nicht nur die Garantie vollumfänglich abgelehnt, sondern es werden zusätzlich auch die Kosten für die Reinigung unserer Bäder resp. das Wechseln der Bäder in Rechnung gestellt.
5.8 Der Kunde hat keinerlei Ansprüche gegen die Firma Express Pulverbeschichtung GmbH, insbesondere keine weitergehenden Rechte auf Wandelung, Minderung oder Ersatz des durch die mangelhafte Lieferung entstehenden Schadens. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von mittelbaren, indirekten oder Folgeschäden (einschliesslich entgangene Aufträge, Einnahmen oder Gewinne, Rückrufkosten, Betriebsunterbruch, Ansprüche Dritter) sowie alle übrigen Kosten, die dem Kunden in Zusammenhang mit einer mangelhaften Lieferung entstanden sind.
5.9 Eine Beanstandung oder Mängelrüge gibt dem Kunden kein Recht, die Zahlung des Preises für die betreffende Ware zurückzuhalten.
6. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich am Geschäftssitz des Beschichtungswerkes.
Besonderes: Der Kunde stimmt mit Auftragserteilung diesen AGB’s automatisch zu.
Juli 2014 Express Pulverbeschichtung GmbH
Stand – Januar 2017
Geschäftsführer und Inhaber Belic Nikola
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Qualität steht bei der Pulverbeschichtung Express GmbH an erster Stelle.